Als besondere Gruppe von Steuerpflichtigen betreuen wir Profi-Sportler. In einer Vielzahl der deutschen Profi-Ligen werden den Arbeitnehmern nicht sämtliche Kosten, die der Sportler zur Ausübung seiner Tätigkeit aus eigener Tasche aufwendet, steuerfrei ersetzt.

Hierzu ist neben dem profunden Wissen über die steuerliche Abziehbarkeit von Werbungskosten insbesondere eine Kenntnis vom täglichen Sportlerleben erforderlich. Dies liegt darin begründet, dass der Sportler zumeist keinen Überblick über die Einordnung der von ihm seit Jahren getätigten Aufwendungen bzw. die fehlende Kenntnis der steuerlichen Abziehbarkeit dieser Kosten hat.

Insbesondere bei Reisetätigkeiten sind die steuerlich anzuerkennenden Verpflegungsmehraufwandspauschalen, aber auch Wäschegeld, etc. nicht zu unterschätzen.

Hier kann durch Beratung im Vorfeld, damit die entsprechenden Belege gesammelt und aufgehoben werden, aber auch durch gezieltes Befragen des Steuerpflichtigen in Kombination mit Erfahrungswerten aus der Kanzlei eine Optimierung der Werbungskosten erreicht werden.

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Jens Genge ist in diesen Bereichen aus Sicht der Arbeitgeber der Sportler eng mit diesem Rechtsgebiet vertraut.