Unsere Kanzlei beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit dem Gemeinnützigkeitsrecht

  

 

Steuerberater Hans-Uwe Genge beschäftigte sich bis zu seinem Tod im Jahr 2007 als Vizepräsident Finanzen des Niedersächsischen Fußballverbandes e. V. und Mitglied des Ausschusses für Steuer- und Wirtschaftsangelegenheiten des Deutschen Fußballbundes e. V. seit Jahren ehrenamtlich mit den steuerrechtlichen Problemen von Vereinen. Dieses Wechselspiel zwischen Berater und Funktionär war die Basis für die Spezialisierung im Gemeinnützigkeitsrecht.  

Rechtsanwalt Jens Genge berät seit seinem Eintritt in die Kanzlei neben diversen Sportvereinen auch international tätige spendensammelnde Organisationen, die sich insbesondere durch Direktmarketingmaßnahmen finanzieren. Daneben werden auch weitere gemeinnützige Organisationen aus Kultur, Gesundheitswesen und sonstigem ehrenamtlichen Engagement umfassend betreut.  

Die Kanzlei berät etwa 90 gemeinnützige Organisationen, wie Stiftungen, gemeinnützige GmbH, Sportverbände und Vereine und verfügt damit über ebenso langjährige wie umfassende Erfahrungen. 

 

Steuerberatung

•    Erstellung von Erklärungen zur Körperschaft- und Gewerbesteuer von Körperschaften,
     die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen

•    Erstellung von Umsatzsteuererklärungen

•    Erstellung von Jahresabschlüssen nach Vorschriften der Rechenschaftspflicht sowie
     gemeinnützigkeitsrechtlichen Grundsätzen

•    Aufteilung der Kosten in Aufwendungen für satzungsgemäße Zwecke und Verwaltungskosten

 

Buchhaltung und Lohnbuchhaltung  

•    Umfassender Service der Buchhaltung mit Kontierung, Eingabe, Auswertung und Kontrolle

•    Anlagenbuchführung

•    Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen

•    Meldung für Sozialversicherungsträger und Krankenkassen

•    Abwicklung des Zahlungsverkehrs